Zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
 

Leistungen 


Als zertifizierte und anerkannte Sachverständige für Immobilienbewertung erstatte ich Gutachten 

in Anlehnung an den §194 BauGB mit Hilfe der normierten Rechenverfahren der ImmoWertV.

Je nach Objekt wird Ihre Immobilien im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren bewertet.


Erstellung von Verkehrswertgutachten (§194 BauGB) für z.B.:

Ehescheidungen / Erbauseinandersetzungen / Vormundschaftsangelegenheiten/ 
Zwangsversteigerungsverfahren / Finanzbehörde / Banken / Gericht
Kaufpreisverhandlungen / Schenkung und für alle amtlichen Verwendungen

        (Verkehrswertgutachten - umfasst ca. 30-70 Seiten oder mehr..)


Honorar ab 1.800 €..
Wenn Sie die Kosten für Ihr Gutachten erfahren möchten, bitte ich um eine schriftliche Anfrage.


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Erstellung von Marktwertermittlung 

für z.B. Verkauf Ihrer Immobilie / Scheidung / Erbschaft, 
(wenn nicht für Finanzamt benötigt) 
Vermögensaufstellung etc. Familieninterne Zwecke
Dient als Hilfestellung für die Kaufpreiseinschätzung


 Marktwertermittlung umfasst ca. 15 - 25 Seiten je nach Umfang und Objekt

Honorar: ab 650 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.

 

 Sie möchten mehr erfahren und eine detaillierte Leistungsbeschreibung der einzelnen Gutachtenformen?


Dann schreiben Sie mir .. gerne erläutere ich Ihnen Einzelheiten.



 

 

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, 

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, 

der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands

der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.


Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt?

 

unbebaute Grundstücke
bebaute Grundstücke (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, 

Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser

Wohnungseigentum oder Teileigentum

 Gewerbeimmobilien (Geschäfts- u. Bürohäuser)

 Spezialimmobilien (Hotels, Lager- u. Produktionsgebäude)

 

Haben Fragen? Sie wissen nicht, welche Art von Gutachten Sie benötigen?

Dann rufen Sie mich an! Ich beantworte Ihre noch offene Fragen gerne!

 

                                                                                                                  


 
 
 
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